Antrag auf Sonderleerung (PDF)
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Aktuelle Informationen
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Grüngutannahme aus Privathaushalten der Marktgemeinde Garmisch-Partenkirchen in der Bioabfallverwertungsanlage Loisachauen
Grüngutannahme Öffnungszeiten
Loisachauen 53
- bis 19.03.2024:
nur Dienstag 14:00 bis 18:00 Uhr
- ab 26.03.2024:
Dienstag 14:00 bis 18:00 Uhr
Donnerstag 14:00 bis 18:00 Uhr
Samstag 09:00 bis 13:00 Uhr
- ab 12.11.2024:
nur Dienstag 14:00 bis 18:00 Uhr
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06.11.2024
Öffnungszeiten der Grüngutannahme in der Bioabfallverwertungsanlage in den Wintermonaten
Vom 12.11.2024 bis 18.03.2025 erfolgt die kostenlose Grüngutannahme an der Bioabfallverwertungsanlage in den Loisachauen (Einfahrt bei der Kläranlage) nur am Dienstag von 14:00 bis 18:00 Uhr. Die Zeiten für die Gartensaison - Dienstag, Donnerstag (14:00 bis 18:00 Uhr) und Samstag (09:00 bis 13:00 Uhr) - werden dann wieder ab 25.03.2025 angeboten.
Diese Termine können auch dem Abfallkalender der Gemeindewerke Garmisch-Partenkirchen entnommen werden und sind zusätzlich im Internet unter www.gw-gap.de abrufbar.
Weitere Informationen erhalten Sie unter der Telefon-Nr. 08821/753-6330.
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30.08.2024
Neuer Standort der Glassammelstelle Burgrain
Für die Glassammelstelle Burgrain wurde vom Markt Garmisch-Partenkirchen ein neuer Standort zugeteilt. Die Sammelbehälter werden vom jetzigen Standort in der Riedwiesenstraße zum südlichen Ortsausgang (Einfahrt zu den Schrebergärten) verlegt. Die Umsetzung erfolgt am Dienstag, den 03.09.2024. Weitere Informationen erhalten Sie unter der Telefon-Nr. 08821/753-6330.
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26.05.2023
Die wöchentliche Leerung der Biomülltonnen im Marktgebiet Garmisch-Partenkirchen über die Sommermonate wird nicht durchgeführt
Die Gemeindewerke Garmisch-Partenkirchen teilen mit, dass, wie bereits im aktuellen Abfallkalender ersichtlich, die zusätzliche wöchentliche Leerung der Biomülltonnen im Markt Garmisch-Partenkirchen über die Sommermonate nicht durchgeführt wird. Der 2-wöchentliche Leerrhythmus wird, wie im übrigen Landkreis, ganzjährig beibehalten.
Der Grund hierfür ist, dass bei der wöchentlichen Zusatzleerung die Biotonnen überwiegend mit langem Grasschnitt, Strauchwerk, etc. befüllt werden, was dem Anlagenbetrieb der Bioabfallverwertungsanlage immens schadet. Es sind dadurch massive Verstopfungen und Verschleiß der Leitungen, Maschinen und Pumpen zu beklagen. Grundsätzlich nicht erwünscht sind, z. B. langer Grasschnitt, Eierschalen und kompostierbare Bioplastiktüten (die Verweildauer ist zu kurz um diese zu zersetzen).
Die Gemeindewerke Garmisch-Partenkirchen bitten daher um Verständnis, dass die Biotonnen ab 2023 in den Sommermonaten nicht mehr wöchentlich geleert werden. Weitere Informationen erhalten Sie unter der Telefon-Nr. 08821/753-6330.
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23.06.2021
Soll das Biomüll sein?
Wenn man sich den Inhalt vieler Biomülltonnen ansieht möchte man meinen: ja. Es lassen sich Verunreinigungen des Biomülls in Form von Tetra-Packs, Metalldosen und Plastiktüten ja bis hin zu Autobatterien oder Teerbrocken finden. Leider müssen dies die Mitarbeiter der Müll- und Bioabfallverwertungsanlage der Gemeindewerke bei den Leerungen der Biotonne im Marktgebiet und der Verarbeitung des Inhalts täglich feststellen. Es gibt sogar Trickser, die das, was nicht in die Biomülltonne gehört mit einer Schicht Biomüll kaschieren und sich darüber freuen, dass sie ihren Dreck so losgebracht haben. Werden aber Verunreinigungen des Biotonneninhalts bereits vor der Leerung entdeckt, bleibt die Biotonne mit einem Aufkleber gekennzeichnet nicht entleert stehen. Schlecht für den Verursacher, gut für die Allgemeinheit und für die Biomethan-Produktion in der Bioabfallverwertungsanlage. Denn mit steigendem Verschmutzungsgrad steigt auch der Anlagenverschleiß und damit die Betriebskosten. Hinzu kommt noch, dass von den 6000 t pro Jahr zu verarbeiteten Biomüll nach dem Vergärungsprozess 1600 t pro Jahr Feststoffanteile als Sondermüll mit entsprechender Vor- und Nachbehandlung zu entsorgen sind. Um den Reinheitsgrad des Biomülls zu verbessern, wird derzeit darüber nachgedacht, Detektoren an den Müllfahrzeugen nachzurüsten, die die Fremdstoffe in der Biotonne erkennen. Ein entsprechendes System wurde beispielsweise mit Erfolg beim Abfallwirtschaftsbetrieb Landkreis Augsburg eingeführt. Die Gemeindewerke hoffen derzeit jedoch auf die Vernunft der Bürger, damit sie auf ein solches Detektorsystem verzichten können.
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10.05.2019
Gelbe Tonnen ab sofort wieder erhältlich
Ab sofort können Bürgerinnen und Bürger der Marktgemeinde Garmisch-Partenkirchen wieder kostenpflichtig gelbe Tonnen bei den Gemeindewerken Garmisch-Partenkirchen erwerben. Viele Bürger verwenden solche Tonnen gern zur Aufbewahrung „gelber Säcke“. Die Gemeindewerke weisen aber darauf hin, dass gegenüber den „Dualen Systemen“ - jedenfalls derzeit - kein Anspruch auf Leerung solcher Tonnen besteht. Die „Dualen Systeme“, nicht etwa die Gemeindewerke oder der Landkreis, sind zuständig für die Abholung und Entsorgung der gelben Säcke bzw. der mit ihnen gesammelten Abfälle.
Nähere Informationen erhalten Sie unter (08821) 753-333.
Telefon: 08821/753-6330
E-mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
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Anfahrt
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Kompost-Verkauf
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Einwurfszeiten Glas-Container
Die Gemeindewerke bitten die Bürgerinnen und Bürger der Marktgemeinde die auf den Behältern angegebenen Einwurfzeiten einzuhalten.
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Folgende Abfälle sind Problemmüll und können bei der mobilen Problemmüllsammlung abgegeben werden:
Download
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Den Gemeindewerken Garmisch-Partenkirchen wurde mit Bescheid vom 18.10.2010 die Ausnahmegenehmigung zum Betrieb von Müllsammelfahrzeugen in der Zeit von 06:00 - 07:00 Uhr erteilt. Der Bescheid kann auf Anfrage bei den Gemeindewerken Garmisch-Partenkirchen eingesehen werden.
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20.10.2015
BGH entscheidet Grundsatzfrage gemäß Antrag der Kommunen.
In letzter Instanz hat der BGH nun mehr klargestellt, dass Systembetreiber kein Eigentum - auch nicht in Form des Miteigentums - an den von Kommunen gesammelten Altpapiermengen erlangen. Damit ist die seit langem zwischen Kommunen und Systembetreibern in Streit stehende Grundsatzfrage des Eigentums am Altpapier abschließend und zugunsten der Kommunen geklärt. (Urteil vom 16.10.2015; Az. V ZR 240/14).
Zuvor hatte bereits das Landgericht Ravensburg und das OLG Stuttgart als Berufungsgericht entsprechend entschieden und in seiner seit Langem vertretenen Rechtsauffassung bestätigt. Da sich mit dem Wertstoff Altpapier in den vergangenen Jahren Erlöse erzielen ließen, kommt die Verwertung des kommunalen Anteils am Altpapier den Bürgern zugute.
Kommunen folgen hier der Verpflichtung durch das Abgaberecht und lassen die damit erzielten Erlöse vollständig in die Gebührenkalkulation einfließen.
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