Technische Mindestanforderungen im Stromnetz
Die Gemeindewerke Garmisch-Partenkirchen als Betreiber von Elektrizitätsversorgungsnetzen sind nach § 19 Abs. 1 des Energiewirtschaftsgesetzes verpflichtet, unter Berücksichtigung der nach § 17 Energiewirtschaftsgesetz festgelegten Bedingungen, für den Netzanschluss von Erzeugungsanlagen, Elektrizitätsverteilnetzen, Anlagen direkt angeschlossener Kunden, Verbindungsleitungen und Direktkunden an die Netze der Gemeindewerke technische Mindestanforderungen an deren Auslegung und Betrieb festzulegen und zu veröffentlichen.
Um die technische Sicherheit des Stromversorgungsnetzes der Gemeindewerke zu wahren, sind Anschlüsse an dieses Netz nur unter Einhaltung von technischen Mindestanforderungen zulässig. Diese richten sich insbesondere nach folgenden Normen und Regelwerken:
- DIN VDE 50160 Merkmale der Spannung in öffentlichen Elektrizitätsnetzen
- DIN VDE 0101 Starkstromanlagen mit Nennspannungen über 1000 Volt
- DIN EN 50110 Betrieb von elektrischen Anlagen
- Transmissioncode 2007
- Transmissioncode 2007 Anhänge
- VDE-AR-N-4400 Anwendungsregel Messwesen Strom (Metering Code)
Mittelspannung:
- VDE-AR-N 4110 Technische Regeln für den Anschluss von Kundenanlagen an das Mittelspannungsnetz und deren Betrieb (TAR Mittelspannung)
- FNN-Hinweis: Anforderungen an digitale Schutzeinrichtungen
Niederspannung:
Über die TAB hinaus sind ausserdem folgende Normen verbindlich einzuhalten:
- VDE AR-N 4100 Technische Regel für den Anschluss von Kundenanlagen an das Niederspannungsnetz und deren Betrieb (TAR Niederspannung)
-
Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz VDE-AR-N 4105
Ggf. im Einzelfalle kundenspezifische Vereinbarungen
Der Anschlussnehmer verpflichtet sich, die vorliegenden Mindestanforderungen für den Netzanschluss einzuhalten. Er gewährleistet, dass auch diejenigen, die den Netzanschluss nutzen, dieser Pflicht nachkommen. Die Gemeindewerke Garmisch-Partenkirchen behalten es sich vor, die Einhaltung der Netzanschluss- und der Nutzungsregeln zu prüfen. Hierfür ermöglicht der Anschlussnehmer den Mitarbeitern der Gemeindewerke den Zugang zu seinen Anlagen. Er wirkt auch im Übrigen bei der Überprüfung im erforderlichen Umfang mit.
Die Netzanschluss- und Nutzungsregeln gelten sowohl für Anschlussnehmer, die ihre technischen Anlagen erstmals an die Gemeindewerkenetze anschließen, als auch für diejenigen, die ihre bereits angeschlossenen Anlagen ändern. Unter der Änderung einer Anlage werden sämtliche technischen Änderungen verstanden, wie z. B. Umbau, Erweiterung, Rück- oder Abbau, die Änderung des elektrischen Klemmenverhaltens sowie die Änderung der Netzanschlusskapazität, des Schutzkonzeptes oder der Sternpunktbehandlung. Die Gemeindewerke sind zur jederzeit zu einer Anpassung oder Aktualisie-rung dieser Informationen berechtigt.
Hausanschluss Strom
- Hausanschlussservice, 1. Stock, Zimmer-Nr. 107 -
Adlerstraße 25
82467 Garmisch-Partenkirchen
Telefon (08821) 753-6254
Telefax (08821) 753-6256
E-Mail:
1. Verträge
2. Anträge und Formulare
Auftrag Nachprüfung einer Messeinrichtung
Erzeugungsanlagen
Anmeldeverfahren für Erzeugungsanlagen
Steuerungskonzept für Erzeugungsanlagen
Begrenzung 60 Prozent Einspeiseleistung
3. Informationen und Hinweise
Ergänzende Bedingungen Niederspannungsanschlussverordnung (NAV)
Brandschutzbestimmungen für Zähleranlagen
Merkblatt Ladeeinrichtungen (E-Mobility)
Netznutzungsentgelte Strom
§21 und 27 Abs. 1 StromNEV
- Netzentgelte Strom für 2026 (pdf) Informationen zu den fiktiven Netznutzungsentgelten Strom für 2026 ohne Bundeszuschuss (pdf)
- Netzentgelte Strom für 2025 (pdf)
- Netzentgelte Strom für 2024 (pdf)
- Netzentgelte Strom für 2023 (pdf)
- Netzentgelte Strom für 2022 (pdf)
- Netzentgelte Strom für 2021 (pdf)
- Netzentgelte Strom für 2020 (pdf)
- Netzentgelte Strom für 2019 (pdf)
- Netzentgelte Strom für 2018 (pdf)
- Netzentgelte Strom für 2017 (pdf)
- Netzentgelte Strom für 2016 (pdf)
- Netzentgelte Strom für 2015 (pdf)
- Netzentgelte Strom für 2014 (pdf)
§14a EnWG
- Netzentgelte Strom gem. §14a EnWG für steuerbare Verbrauchseinrichtungen 2026
- Netzentgelte Strom gem. §14a EnWG für steuerbare Verbrauchseinrichtungen 2025
- Netzentgelte Strom gem. §14a EnWG für steuerbare Verbrauchseinrichtungen 2024
Hochlastzeitfenster
Netzrelevante Daten Stromnetz
Netzrelevante Daten gem. § 23c Abs. 1 EnWG
Stand: 2025
Netzrelevante Daten gem. § 23c Abs. 3 EnWG
Stand: 2025
